Definition des Terminsvertreters
Als Terminsvertreter wird ein Rechtsanwalt bezeichnet, der aufgrund einer Untervollmacht einen Gerichtstermin für den eigentlich mandatsführenden Rechtsanwalt wahrnimmt. Die beauftragende Kanzlei bleibt regelmäßig Ansprechpartnerin des Mandanten; der Terminsvertreter übernimmt den konkreten Termin vor Ort nach vorheriger Abstimmung.
Welche Aufgaben hat ein Terminsvertreter?
Typische Aufgaben sind die Wahrnehmung von Güte-, Verhandlungs-, Beweis- oder Scheidungsterminen, das Stellen abgestimmter Anträge, die Beachtung eines vorgegebenen Vergleichsrahmens und die anschließende Berichterstattung. Entscheidend ist, dass Ziel, Handlungsspielraum und besondere Risiken vor dem Termin klar geklärt werden.
Wann ist eine Terminsvertretung sinnvoll?
Eine Terminsvertretung ist vor allem bei auswärtigen Gerichtsterminen sinnvoll, wenn Reisezeit und Reisekosten außer Verhältnis zum Terminaufwand stehen. Für Kanzleien kann die direkte Beauftragung eines regionalen Terminsvertreters wirtschaftlich und organisatorisch effizient sein.
Direkte Beauftragung durch Kanzleien
Ich übernehme Terminsvertretungen insbesondere an Gerichten im Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Besigheim, Marbach, Leonberg und Heilbronn. Die Beauftragung erfolgt nach Verfügbarkeitsprüfung, Untervollmacht und Abstimmung des Honorars, regelmäßig als Pauschalhonorar.