Definition

Was ist ein Terminsvertreter?

Ein Terminsvertreter ist ein Rechtsanwalt, der einen gerichtlichen Termin für eine andere Kanzlei oder einen anderen Rechtsanwalt wahrnimmt.

Definition des Terminsvertreters

Als Terminsvertreter wird ein Rechtsanwalt bezeichnet, der aufgrund einer Untervollmacht einen Gerichtstermin für den eigentlich mandatsführenden Rechtsanwalt wahrnimmt. Die beauftragende Kanzlei bleibt regelmäßig Ansprechpartnerin des Mandanten; der Terminsvertreter übernimmt den konkreten Termin vor Ort nach vorheriger Abstimmung.

Welche Aufgaben hat ein Terminsvertreter?

Typische Aufgaben sind die Wahrnehmung von Güte-, Verhandlungs-, Beweis- oder Scheidungsterminen, das Stellen abgestimmter Anträge, die Beachtung eines vorgegebenen Vergleichsrahmens und die anschließende Berichterstattung. Entscheidend ist, dass Ziel, Handlungsspielraum und besondere Risiken vor dem Termin klar geklärt werden.

Wann ist eine Terminsvertretung sinnvoll?

Eine Terminsvertretung ist vor allem bei auswärtigen Gerichtsterminen sinnvoll, wenn Reisezeit und Reisekosten außer Verhältnis zum Terminaufwand stehen. Für Kanzleien kann die direkte Beauftragung eines regionalen Terminsvertreters wirtschaftlich und organisatorisch effizient sein.

Direkte Beauftragung durch Kanzleien

Ich übernehme Terminsvertretungen insbesondere an Gerichten im Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Besigheim, Marbach, Leonberg und Heilbronn. Die Beauftragung erfolgt nach Verfügbarkeitsprüfung, Untervollmacht und Abstimmung des Honorars, regelmäßig als Pauschalhonorar.

Terminsvertreter in Baden-Württemberg gesucht?

Senden Sie die Eckdaten des Gerichtstermins. Ich prüfe kurzfristig, ob eine direkte Terminsvertretung möglich ist.

Terminsvertretung anfragen 07141 / 48 78 090