Prozessvertretung nach klarer Vorgabe
Termine am Landgericht Stuttgart erfordern häufig eine besonders sorgfältige Abstimmung, weil Streitwert, Vergleichsrahmen und prozessuale Risiken regelmäßig höher liegen als bei einfachen Amtsgerichtsterminen. Vor einer Übernahme prüfe ich daher Aktenumfang, Terminart und gewünschtes Auftreten im Termin.
Besonders geeignet sind zivilrechtliche Termine aus Vertragsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und verwandten Bereichen. Familienrechtliche Termine können nach Einzelfallprüfung übernommen werden.
Direkte Beauftragung und Terminsbericht
Die Beauftragung erfolgt direkt durch Ihre Kanzlei. Grundlage sind Untervollmacht, Terminmitteilung, wesentliche Schriftsätze und klare Handlungsanweisungen. Die Vergütung wird vorab vereinbart, regelmäßig als Pauschalhonorar. Nach dem Termin erhalten Sie einen nachvollziehbaren Bericht über Verlauf, Hinweise des Gerichts und etwaige Vergleichsgespräche.